Isolation
Unabhängig vom Impfstatus bereits bei positivem Schnell-/ Antigentest in Isolation. Keine Anordnung vom Gesundheitsamt notwendig
Verpflichtung zur unverzüglichen Durchführung eines PCR-Tests.
Wenn der PCR-Test negativ ist endet die Isolation
Wenn der Test positiv ausfällt haben Sie sich für 5 Tage abzusondern. Allerdings wird bei symptomatischen Infektionen empfohlen die Isolation eigenverantwortlich bis zu einer Symptomfreiheit von 48 Stunden fort zu setzen. Eine Freitestung ist nicht erforderlich.
Für infizierte Schülerinnen und Schüler gilt:
bei eigenverantwortlicher Fortsetzung der Isolation bei Symptomen bis zur 48-stündigen Symptomfreiheit ist die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht ausgesetzt. Findet der Unterricht online statt so muss daran teilgenommen werden.
Schülerinnnen und Schüler als Kontaktpersonen sind weiterhin, trotz Aufforderung zur Kontaktreduzierung, dazu verpflichtet am Präsenzunterricht teilzunehmen.
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen:
Im Fall einer Infektion gilt ein Tätigkeitsverbot in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Die Tätigkeit mit Patienten darf erst wieder aufgenommen werden, wenn nachweislich keine ansteckende Infektion mehr besteht (professioneller negativer Antigentest oder PCR-Test mit CT-Wert über 30). Das Ergebnis muss dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Quarantäne
Haushaltsangehörige von Infizierten sollten persönliche Begegnungen mit anderen Haushalten für einen Zeitraum von mindestens 5 Tagen reduzieren. Insbesondere wenn Sie über keinen ausreichenden Immunstatus durch Impfung oder vorangegangene Infektion verfügen. Es wird eine tägliche Testung empfohlen., Gleiches gilt für enge Kontaktpersonen von Infizierten.
Schülerinnnen und Schüler als Kontaktpersonen sind weiterhin, trotz
Für Reiserückkehrer gelten andere Quarantäneregelungen. Diese finden Sie hier