Covid-19 Schutzimpfung

Folgende Personengruppen sollen zusätzlich zur Basisimmunität bis auf weiteres jährlich im Herbst eine Impfung mit einem mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff entsprechend der Zulassung mit einer aktuell von der WHO empfohlenen Variantenanpassung erhalten:

▶ Personen im Alter ≥60 Jahre
▶ Bewohnende in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
▶ Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
▶ Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
▶ Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Für immungesunde Personen dieser Indikationsgruppen, die im laufenden Jahr bereits eine SARSCOV-2-Infektion hatten, ist die jährliche COVID-19-Impfung im Herbst in der Regel nicht notwendig. Gesunden Erwachsenen <60 Jahre sowie gesunden Schwangeren werden bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischimpfungen empfohlen.

Termine, ausschließlich mit dem jeweils neusten verfügbaren Covid-Impfstoff, vergeben wir telefonisch oder persönlich in der Praxis nach den o.g. Kriterien.

Die Covid-Impfung kann zusammen mit allen anderen Todimpfstoffen verabreicht werden ohne dass es dabei zu stärkeren oder vermehrten Nebenwirkungen kommt.